17/10/2026
NRW bessert bei der Beamtenbesoldung nach, nach deutlicher Kritik von Gewerkschaften und Berufsverbänden.
Der überarbeitete Gesetzentwurf zur Besoldungsreform in Nordrhein-Westfalen wurde inzwischen in den Landtag eingebracht.
Inkrafttreten soll die Reform zum 1. Januar 2027.
Das bleibt geplant:
Die bisherigen Familienzuschläge werden neu strukturiert.
Der Familienzuschlag der Stufe 1, oft als Verheiratetenzuschlag bezeichnet, soll entfallen.
Dafür steigen die Grundgehälter um 1,68 %. Anwärtergrundbeträge sollen zusätzlich um 30 € steigen.
Auch die bisherigen regionalen Mietenstufen beim kinderbezogenen Familienzuschlag sollen verschwinden.
Stattdessen soll es einen landesweit einheitlichen Zuschlag je nach Kinderzahl geben.
Und genau hier wurde jetzt nachgebessert:
Wer durch die Umstellung weniger bekommen würde, erhält eine Ausgleichszulage.
Ursprünglich sollte diese ab 2028 jährlich um 15 % abschmelzen.
Nach der Kritik wurde daraus ein Übergang über zehn Jahre:
Ab 2028 sinkt sie jährlich um 10 % des ursprünglichen Betrags.
Die regulären Besoldungserhöhungen von 2 % ab März 2027 und 1 % ab Januar 2028 kommen zusätzlich und werden nicht mit dieser Zulage verrechnet.
Ein großer Streitpunkt bleibt aber: das fiktive Partnereinkommen von 7.236 € pro Jahr.
Gewerkschaften und Verbände äußern weiterhin verfassungsrechtliche Zweifel an diesem Modell.
Wichtig: Das Gesetz ist noch nicht beschlossen.
Nach der ersten Lesung am 15. Oktober liegt der Entwurf jetzt zur weiteren Beratung in den Ausschüssen.
Was sagt ihr zur neuen Version: echte Verbesserung oder nur langsameres Abschmelzen der Verluste?