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17/10/2026

NRW bessert bei der Beamtenbesoldung nach, nach deutlicher Kritik von Gewerkschaften und Berufsverbänden.

Der überarbeitete Gesetzentwurf zur Besoldungsreform in Nordrhein-Westfalen wurde inzwischen in den Landtag eingebracht.

Inkrafttreten soll die Reform zum 1. Januar 2027.

Das bleibt geplant:

Die bisherigen Familienzuschläge werden neu strukturiert.

Der Familienzuschlag der Stufe 1, oft als Verheiratetenzuschlag bezeichnet, soll entfallen.

Dafür steigen die Grundgehälter um 1,68 %. Anwärtergrundbeträge sollen zusätzlich um 30 € steigen.

Auch die bisherigen regionalen Mietenstufen beim kinderbezogenen Familienzuschlag sollen verschwinden.

Stattdessen soll es einen landesweit einheitlichen Zuschlag je nach Kinderzahl geben.

Und genau hier wurde jetzt nachgebessert:

Wer durch die Umstellung weniger bekommen würde, erhält eine Ausgleichszulage.

Ursprünglich sollte diese ab 2028 jährlich um 15 % abschmelzen.

Nach der Kritik wurde daraus ein Übergang über zehn Jahre:

Ab 2028 sinkt sie jährlich um 10 % des ursprünglichen Betrags.

Die regulären Besoldungserhöhungen von 2 % ab März 2027 und 1 % ab Januar 2028 kommen zusätzlich und werden nicht mit dieser Zulage verrechnet.

Ein großer Streitpunkt bleibt aber: das fiktive Partnereinkommen von 7.236 € pro Jahr.

Gewerkschaften und Verbände äußern weiterhin verfassungsrechtliche Zweifel an diesem Modell.

Wichtig: Das Gesetz ist noch nicht beschlossen.

Nach der ersten Lesung am 15. Oktober liegt der Entwurf jetzt zur weiteren Beratung in den Ausschüssen.

Was sagt ihr zur neuen Version: echte Verbesserung oder nur langsameres Abschmelzen der Verluste?

15/10/2026

Altersvorsorgedepot ohne Gebühren? Scalable Capital legt seine Karten auf den Tisch.

Scalable hat jetzt die Konditionen für sein geplantes Altersvorsorgedepot ab 2027 vorgestellt und gerade bei den Kosten wird es spannend.

Es soll zwei Varianten geben:

Beim Standarddepot wird automatisch in einen Aktien-ETF und einen Anleihen-ETF investiert.

Je näher die Rente rückt, desto stärker wird das Risiko reduziert. Fünf Jahre vor Rentenbeginn soll der Aktienanteil auf maximal 50 %, zwei Jahre vorher auf 30 % sinken.

Die Regeln können angepasst werden.

Depotführung, Sparpläne sowie Ein- und Auszahlungen: 0 €.
Käufe und Verkäufe im Standardmodell: 0 €.

Und für die vorgesehenen ETFs übernimmt Scalable die TER bis mindestens 31. Dezember 2027.

Wer lieber selbst entscheidet, kann sein Portfolio aus ETFs, Fonds und auch ELTIFs zusammenstellen.

Sparpläne bleiben kostenlos, einzelne Trades kosten im FREE-Modell 0,99 €. Mit PRIME+ sind Trades im Altersvorsorgedepot laut aktueller Preisübersicht kostenlos – PRIME+ selbst kostet allerdings 4,99 € monatlich.

Spannend ist der sogenannte Rentenbonus:

Bei ausgewählten ETFs erstattet Scalable die TER und investiert die Gutschrift wieder.

Aber: „0 % Kosten“ auf Jahrzehnte sind damit nicht garantiert.

Die Liste der begünstigten ETFs kann sich ändern, der Rentenbonus ist kein gesetzlich garantierter Bestandteil der Altersvorsorge und beim Standarddepot ist die Übernahme der ETF-Kosten aktuell nur bis Ende 2027 zugesagt.

Zusätzlich können beispielsweise Spreads oder andere Produktkosten anfallen.

Die Konditionen zum Start sind damit extrem günstig.

Ob sie auch in 10, 20 oder 30 Jahren noch genauso aussehen, weiß heute niemand.

Wie findest du das Altersvorsorgedepot von Scalable, würdest du deine Altersvorsorge selbst über ETFs steuern?

Brandenburg erhöht die Beamtenbesoldung deutlich, rückwirkend zum 1. Januar 2026.Der Landtag hat die neuen Besoldungstab...
14/10/2026

Brandenburg erhöht die Beamtenbesoldung deutlich, rückwirkend zum 1. Januar 2026.

Der Landtag hat die neuen Besoldungstabellen beschlossen. Hintergrund sind die neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation.

Für Beamte in Brandenburg bedeutet das teilweise ein ordentliches Plus:

In der A-Besoldung steigen die Bezüge je nach Besoldungsgruppe um rund 7 bis 17 %, in der B-Besoldung um etwa 18 %.

Besonders deutlich wird es bei A13:

Je nach Erfahrungsstufe können das ungefähr 882 bis 1.087 € brutto mehr im Monat sein.

Die Anpassung gilt rückwirkend ab Januar, die Nachzahlungen sollen mit den Dezemberbezügen kommen.

Davon profitieren nicht nur aktive Beamte, sondern auch Anwärter und Versorgungsempfänger.

Ganz ohne Gegenleistung kommt die Reform allerdings nicht:

Ab 1. März 2027 steigt für viele Beamte in Brandenburg die regelmäßige Wochenarbeitszeit von 40 auf 41 Stunden. Für bestimmte Gruppen, unter anderem Lehrkräfte, gibt es Ausnahmen.

Brandenburg gehört damit zu den ersten Ländern, die auf die neue Rechtsprechung aus Karlsruhe reagieren.

Was sagst du: längst überfällige Anpassung oder sind bis zu 17 % zu viel auf einmal?

14/10/2026

NRW will den Verheiratetenzuschlag für Beamte abschaffen.

Zum 1. Januar 2027 soll der Familienzuschlag der Stufe 1 für verheiratete Beamte in Nordrhein-Westfalen wegfallen.

Im Gegenzug sollen die Grundgehälter um 1,68 % steigen.

Das bedeutet:

Das Geld wird nicht einfach gestrichen, sondern neu verteilt.

Von der höheren Grundbesoldung profitieren künftig auch Beamte, die bisher keinen Verheiratetenzuschlag bekommen haben.

Für diejenigen, die durch die Umstellung zunächst weniger erhalten würden, ist eine Ausgleichszulage vorgesehen.

Der Haken:

Diese soll ab 2028 jedes Jahr um 15 % des ursprünglichen Betrags abgeschmolzen werden.

Zusätzlich sorgt das sogenannte fiktive Partnereinkommen weiter für Kritik.

NRW rechnet dabei mit einem bestimmten Einkommen des Partners, auch wenn dieses tatsächlich niedriger ausfällt.

Gewerkschaften kritisieren genau diesen Punkt und stellen weitere rechtliche Auseinandersetzungen in Aussicht.

Wichtig: Aktuell handelt es sich noch um einen Gesetzentwurf.

Der Landtag muss dem Vorhaben erst zustimmen.

Für verheiratete Beamte in NRW lohnt es sich deshalb, genau hinzuschauen:

Gleichen die 1,68 % mehr Grundgehalt den wegfallenden Familienzuschlag bei dir wirklich aus?

Was hältst du von der geplanten Reform?

13/10/2026

Die Erbschaftsteuer steht vor dem Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand und dabei geht es gleich um zwei ziemlich grundlegende Fragen.

Am 12. und 13. Oktober 2026 hat das Bundesverfassungsgericht in zwei getrennten Verfahren über zentrale Regeln der Erbschaftsteuer verhandelt.

Im ersten Verfahren greift die Bayerische Staatsregierung die bundesweit einheitlichen Regelungen an.

Unter anderem geht es um die persönlichen Freibeträge, die Steuersätze und die Frage, ob der Bund diese Bereiche überhaupt einheitlich regeln darf.

Bayern fordert mehr Gestaltungsspielraum für die Bundesländer und kritisiert, dass die Freibeträge trotz gestiegener Preise und Immobilienwerte seit Jahren unverändert geblieben sind.

Aktuell bleiben unter anderem steuerfrei:

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro

Kinder: 400.000 Euro

Im zweiten Verfahren geht es um die Steuervorteile beim Vererben von Betriebsvermögen.

Ein Mann erbte von seiner Tante Privatvermögen, darunter Wertpapiere und Grundstücke, und musste darauf Erbschaftsteuer zahlen.

Er hält es für verfassungswidrig, dass für geerbtes Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen weitreichende Steuervergünstigungen bis hin zur vollständigen Steuerbefreiung möglich sind, während es für vergleichbares Privatvermögen solche Begünstigungen nicht gibt.

Genau diese Ungleichbehandlung prüft Karlsruhe jetzt.

Auf der anderen Seite steht das Argument, dass die Verschonungsregeln notwendig sein können, damit Unternehmen nach einem Erbfall weitergeführt und Arbeitsplätze erhalten werden können.

Bereits 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass eine Begünstigung von Betriebsvermögen grundsätzlich möglich ist, aber nicht grenzenlos.

Eine Entscheidung gibt es nach den Verhandlungen noch nicht.

Mit den Urteilen wird erst in einigen Monaten gerechnet.

Was meinst du: Freibeträge erhöhen, Unternehmensprivilegien einschränken oder die Erbschaftsteuer grundsätzlich anders gestalten?

Schreib deine Meinung in die Kommentare.

12/10/2026

Wenn du Beamter bist, könnten Medikamente für dich bald deutlich teurer werden.

Aber bitte nicht alles glauben, was gerade dazu rumgeht.

Denn hier werden aktuell drei Sachen komplett durcheinandergeworfen.

Für gesetzlich Versicherte ist die Sache beschlossen: Ab 2027 steigt die Zuzahlung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten von bisher 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro pro Packung.

Und jetzt kommt der Beamten-Part:

Der Bund will diese Mehrbelastung wirkungsgleich auf Bundesbeamte übertragen.

Heißt konkret: Auch bei der Bundesbeihilfe sollen die Eigenbehalte für Medikamente auf 7,50 bis 15 Euro steigen.

Aber und das ist wichtig, das gilt noch nicht.

Die Bundesbeihilfeverordnung muss dafür erst geändert werden.

Das Verfahren läuft aktuell, ein konkretes Datum für das Inkrafttreten gibt es noch nicht.

Und wenn du Landesbeamter bist, also zum Beispiel Lehrer, Landespolizist oder in der Finanzverwaltung ist die Sache nochmal komplett anders.

Denn dein Bundesland entscheidet selbst über seine Beihilfe.

Bayern, NRW, Hessen und Co. müssen also selbst entscheiden, ob und wie sie diese Änderungen übernehmen.

Neben den Medikamenten stehen beim Bund übrigens auch weitere Punkte im Raum: höhere Eigenbelastungen beim Zahnersatz und Einschränkungen bei homöopathischen Leistungen.

Also nochmal ganz klar:

GKV: beschlossen.

Bundesbeamte: geplant, aber noch nicht in Kraft.

Landesbeamte: aktuell offen.

Und genau deshalb würde ich jetzt überhaupt nichts überstürzen.

Keine Versicherung wechseln, keinen Tarif anfassen, nur weil irgendwo steht: „Beamte müssen ab 2027 mehr zahlen.“

Wenn du wissen willst, wie deine PKV zusammen mit deiner Beihilfe aktuell wirklich aufgestellt ist, kannst du bei uns den kostenlosen PKV-Check machen.

Und schreib mir dein Bundesland in die Kommentare. Dann schauen wir uns als Nächstes an, was bei deinem Dienstherrn geplant ist.

28,5 Tage. So lange dauert ein psychisch bedingter Krankheitsfall mittlerweile im Durchschnitt.Zum Vergleich: Bei Atemwe...
12/10/2026

28,5 Tage. So lange dauert ein psychisch bedingter Krankheitsfall mittlerweile im Durchschnitt.

Zum Vergleich: Bei Atemwegserkrankungen sind es gerade einmal 5,7 Tage.

Der neue Fehlzeiten-Report 2026 zeigt außerdem:

Psychisch bedingte Fehltage sind innerhalb von zehn Jahren um knapp 42 % gestiegen, von 284 auf 403 Fehltage je 100 AOK-versicherte Beschäftigte.

Wichtig: Diese Statistik erfasst keine Beamten.

Aber genau deshalb ist die Frage spannend:

Was passiert eigentlich, wenn du als Beamter dauerhaft nicht mehr dienstfähig bist?

Dann geht es nicht um eine Erwerbsminderungsrente, sondern möglicherweise um eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit.

Und plötzlich wird entscheidend, wie viel Versorgung du bis dahin aufgebaut hast.

Beim Bund kann zusätzlich ein Versorgungsabschlag von bis zu 10,8 % greifen.

Zwar gibt es bei einer frühen Dienstunfähigkeit auch eine sogenannte Zurechnungszeit, trotzdem kann zwischen deinem bisherigen Einkommen und deiner tatsächlichen Versorgung eine erhebliche Lücke entstehen.

Und die Mindestversorgung?

Die ist eine Untergrenze und kein Ersatz für dein bisheriges Einkommen.

Beim Bund setzt sie grundsätzlich mindestens fünf Jahre berücksichtigungsfähige Dienstzeit voraus.

Bei den Ländern können die Regelungen abweichen.

Genau deshalb solltest du bei deiner Absicherung nicht nur schauen, ob irgendwo „BU“ auf der Police steht.

Die entscheidende Frage lautet:

Was passiert mit deinem Vertrag, wenn dein Dienstherr dich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt?

Wenn du dir nicht sicher bist, ob deine aktuelle Absicherung wirklich passt, kannst du bei uns auch den kostenlosen DU-Check machen.

Dabei prüfen wir deine bestehende Absicherung auf die wichtigsten Punkte rund um die Dienstunfähigkeit.

Denn zwischen einer normalen Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Absicherung mit passender Dienstunfähigkeitsklausel kann für Beamte ein gewaltiger Unterschied liegen.

Mach den kostenlosen DU-Check und finde heraus, ob dein Vertrag im Ernstfall wirklich das hält, was du denkst.

11/10/2026

Kannst du deinen Wohn-Riester ab 2027 ins neue Altersvorsorgedepot übertragen?

Ja, aber nicht in jedem Fall.

Entscheidend ist, wo dein Riester-Guthaben aktuell steckt.

Bist du noch ganz normal in der Sparphase und dein gefördertes Kapital liegt weiterhin im Wohn-Riester-Vertrag, kann dieses Guthaben grundsätzlich in das neue Altersvorsorgedepot übertragen werden, ähnlich wie bei einem klassischen Riester-Vertrag.

Anders sieht es aus, wenn du das geförderte Kapital bereits für deine Immobilie genutzt hast.

Zum Beispiel:

Du hast mit Wohn-Riester gekauft, gebaut oder ein entsprechendes Darlehen finanziert und zahlst dieses aktuell zurück.

Dann liegt das geförderte Geld nicht mehr als übertragbares Guthaben im Vertrag, sondern wurde bereits wohnwirtschaftlich verwendet.

Und genau deshalb kannst du diesen Teil nicht einfach nehmen und ins neue Altersvorsorgedepot verschieben.

Heißt vereinfacht:

Wohn-Riester noch in der Sparphase → Übertragung grundsätzlich möglich.

Kapital bereits in der Immobilie → keine normale Übertragung ins Altersvorsorgedepot mehr möglich.

Gerade bei Wohn-Riester solltest du deshalb vor einer Umstellung genau prüfen, ob noch übertragbares Vertragsguthaben vorhanden ist oder ob das Kapital bereits in deiner Immobilie steckt.

Denn „Ich habe einen Wohn-Riester“ allein beantwortet die Frage noch nicht.

Hattest du die Frage auch schon im Kopf?

Schreib’s in die Kommentare und folg mir, damit du keine weiteren Updates zum neuen Altersvorsorgedepot verpasst.

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