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02/09/2026

Hessen legt bei der Besoldung nach und ein Teil des Geldes ist bei vielen bereits angekommen. 💰

Das neue Besoldungsgesetz hat am 1. September die zweite Lesung passiert.

Für Hessens Beamte, Richter und Versorgungsempfänger bringt das einige spürbare Veränderungen.

Rückwirkend zum 1. Juli 2026 steigen die Bezüge um 3,02 %, in den unteren Besoldungsgruppen mindestens um 110 € monatlich.

Ab Oktober 2027 sollen weitere 2,8 % folgen.

Hessen hat dabei nicht erst auf den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gewartet:

Die erste Erhöhung inklusive Nachzahlung für Juli wurde bereits mit den Augustbezügen im Vorgriff ausgezahlt.

Besonders interessant für Familien:

Die Zuschläge für das erste und zweite Kind steigen um jeweils 87 € auf 350 € pro Monat, rückwirkend ab Januar 2026.

Entsprechend konnten hier bereits größere Nachzahlungen zusammenkommen.

Auch strukturell tut sich einiges:

Die erste Erfahrungsstufe der A-Besoldung fällt weg, Berufseinsteiger starten künftig direkt in Stufe 2. Für Polizei und Justiz sind höhere Schichtzulagen vorgesehen.

Doch ein Punkt sorgt für ordentlich Diskussion:

Hessen führt ein Familieneinkünftemodell ein.

Dabei wird bei der Berechnung unterstellt, dass der Partner ein bestimmtes Einkommen erzielt, unabhängig davon, ob dieses tatsächlich vorhanden ist. Genau daran gibt es deutliche Kritik von Opposition und Gewerkschaften.

Unterm Strich:

mehr Geld, höhere Familienzuschläge und bessere Einstiegsbedingungen, gleichzeitig bleibt die Frage, ob das neue Alimentationsmodell verfassungsrechtlich Bestand haben wird.

Was sagt ihr:

Gutes Paket für Hessens Beamte oder macht das Familieneinkünftemodell die Sache wieder unnötig kompliziert?

02/09/2026

Niedersachsen legt bei der Beamtenbesoldung nach und diesmal geht es um deutlich mehr als nur die Tarifübertragung.

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Besoldung bis 2028 neu ordnen soll.

Hintergrund sind sowohl die Tarifeinigung der Länder als auch die neuen Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation.

Konkret ist unter anderem geplant:

Die jährliche Sonderzahlung soll ab 2026 für aktive Beamte einheitlich auf 1.200 € steigen.

Für das erste und zweite Kind sollen jeweils 375 € jährlich gezahlt werden. Außerdem soll der bisherige „Verheiratetenbestandteil“ ab 2026 in die Grundgehälter integriert werden – unabhängig vom Familienstand.

Auch bei den regulären Bezügen geht es weiter:

Nach den bereits rückwirkend zum 1. April 2026 beschlossenen +2,8 % bzw. mindestens 100 € sollen ab März 2027 weitere 2,5 % folgen.

Darin stecken 2,0 % Tarifübertragung plus zusätzliche 0,5 % zur Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation.

Ab Januar 2028 sind weitere 1 % vorgesehen.

Auch Anwärter sollen profitieren:

Der für 2027 vorgesehene Anstieg des Anwärtergrundbetrags soll von 60 € auf 120 € monatlich verdoppelt werden.

Und sogar für 2025 soll rückwirkend nachgebessert werden:

Für A9 sind zusätzlich 520 €, für A10–A12 300 € und für A13 200 € bei den entsprechenden Einmalzahlungen geplant.

Wichtig:

Das ist aktuell ein Gesetzentwurf und noch nicht vollständig geltendes Recht.

Die Landesregierung hat ihn beschlossen und zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

Allein die Anpassungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sollen nach vollständiger Einführung rund 300 Millionen € jährlich zusätzlich kosten, neben der eigentlichen Tarifübertragung.

Für Niedersachsens Beamte könnte sich damit an mehreren Stellen gleichzeitig etwas tun.

Was sagt ihr dazu, ordentliches Paket oder trotzdem zu wenig?

02/09/2026

Wenn in einer Beamtenfamilie jemand stirbt, geht es finanziell um deutlich mehr als nur Witwen- oder Witwergeld.

Das Beamtenversorgungsrecht sieht für Hinterbliebene mehrere Leistungen vor, die viele erst kennenlernen, wenn sie sie tatsächlich brauchen.

So bleiben die Dienst- bzw. Versorgungsbezüge für den Sterbemonat grundsätzlich erhalten.

Zusätzlich kann für Ehepartner oder Kinder ein Sterbegeld in Höhe von zwei Monatsbezügen hinzukommen.

Danach beginnt die eigentliche Hinterbliebenenversorgung: Ehepartner erhalten grundsätzlich 55 % des maßgeblichen Ruhegehalts als Witwen- oder Witwergeld.

Bei Kindern liegt das Waisengeld grundsätzlich bei 12 % für Halbwaisen und 20 % für Vollwaisen.

Ein wichtiger Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung wird dabei häufig übersehen:

Für Beamte gibt es kein klassisches Sterbevierteljahr.

Die Hinterbliebenenversorgung folgt grundsätzlich auf den Sterbemonat.

Aber Vorsicht: Gerade beim Witwen-/Witwergeld gibt es Ausnahmen, Kürzungen und besondere Voraussetzungen – beispielsweise abhängig von Eheschließung, Altersunterschied oder eigenem Einkommen.

Die genannten Prozentsätze sind deshalb keine Garantie für jeden Einzelfall.

Genau deshalb sollte man sich nicht erst mit der Hinterbliebenenversorgung beschäftigen, wenn der Ernstfall bereits eingetreten ist.

Wusstest du, welche Leistungen deine Familie im Todesfall tatsächlich bekommen würde?

01/09/2026

Viele Beamte reduzieren irgendwann ihre Arbeitszeit, aber was das langfristig mit der Pension macht, wird häufig unterschätzt.

Denn Teilzeit wirkt sich nicht nur auf dein heutiges Gehalt aus, sondern grundsätzlich auch auf deine ruhegehaltfähige Dienstzeit.

Vereinfacht: Arbeitest du beispielsweise dauerhaft 50 %, wird dieser Zeitraum grundsätzlich auch nur entsprechend anteilig als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt.

Bei einem Ruhegehaltssatz von 1,79375 % pro ruhegehaltfähigem Dienstjahr können sich über viele Jahre deshalb deutliche Unterschiede ergeben.

Genau deshalb sollte Teilzeit keine Entscheidung sein, bei der man nur auf das heutige Netto schaut.

5, 10 oder sogar 20 Jahre Teilzeit können deine spätere Versorgung spürbar verändern.

Wichtig dabei: Teilzeit ist nicht automatisch schlecht.

Familie, Kinder, Pflege oder einfach mehr Lebensqualität können sehr gute Gründe dafür sein.

Du solltest nur vorher wissen, was dich diese Entscheidung langfristig bei deiner Pension kostet und eine entstehende Versorgungslücke entsprechend einplanen.

Denn die maximale Versorgung von 71,75 % gibt es nicht automatisch.

Dafür braucht es grundsätzlich 40 volle ruhegehaltfähige Dienstjahre bzw. eine entsprechend anrechenbare Dienstzeit.

Teilzeit machen?

Absolut.

Die Auswirkungen auf die Pension ignorieren? Lieber nicht.

01/09/2026

Verfassungstreue-Check für Beamte in Berlin?

Genau das fordert CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers jetzt vor der Wahl.

Sein Vorschlag: Wer künftig Beamter auf Probe, auf Zeit oder auf Lebenszeit werden soll, soll zuvor auf Verfassungstreue überprüft werden.

Dabei soll eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz klären, ob bereits Erkenntnisse im Zusammenhang mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen vorliegen.

Evers will zunächst dort anfangen, wo besonders viel Verantwortung liegt:

- Senatoren
- Staatssekretären
- Bezirksbürgermeistern
- Stadträten

Perspektivisch soll der Check aber für alle entsprechenden Beamtenbewerber gelten.

Wichtig: Dabei soll es laut Vorschlag nicht um eine allgemeine Gesinnungsprüfung gehen.

Eine Parteimitgliedschaft allein soll beispielsweise nicht automatisch zur Ablehnung führen.

Entscheidend wären vorhandene Erkenntnisse und konkretes Verhalten, die endgültige Entscheidung würde weiterhin die zuständige Behörde treffen.

Ganz neu wäre das Modell übrigens nicht.

Brandenburg führt solche Regelabfragen bereits seit September 2024 durch.

Bei knapp 2.400 Anfragen wurden bislang in zwei Fällen Erkenntnisse des Verfassungsschutzes weitergegeben.

Auch Hamburg hat eine entsprechende Überprüfung für angehende Beschäftigte im öffentlichen Dienst beschlossen.

Für Berlin ist das Ganze aktuell aber zunächst eine politische Forderung vor der Wahl am 20. September, noch keine beschlossene neue Regelung.

Evers bringt es selbst ziemlich deutlich auf den Punkt:

Wer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet, soll aus seiner Sicht nicht verbeamtet werden.

Was sagt ihr dazu:

Sollte eine Abfrage beim Verfassungsschutz vor jeder Verbeamtung Standard sein?

Du verdienst gut, sparst jeden Monat und baust trotzdem kaum Vermögen auf? Genau das ist in Deutschland erstaunlich norm...
01/09/2026

Du verdienst gut, sparst jeden Monat und baust trotzdem kaum Vermögen auf? Genau das ist in Deutschland erstaunlich normal.

Wir gelten als Land der Sparer.

Rund 11 % des verfügbaren Einkommens werden zurückgelegt.

Gleichzeitig liegt das typische Nettovermögen eines deutschen Haushalts nur bei rund 100.000 €, im europäischen Vergleich eher Mittelmaß.

Das Problem ist also häufig gar nicht, dass wir zu wenig sparen. Sondern was anschließend mit dem Geld passiert.

Ein großer Teil unseres Geldvermögens steckt weiterhin in Bargeld, Konten oder anderen risikoarmen Anlagen.

Sicherheit fühlt sich gut an, langfristig kann sie aber Rendite und damit Vermögensaufbau kosten.

Immerhin verändert sich etwas: Rund 14 Millionen Menschen in Deutschland besitzen inzwischen Aktien, Fonds oder ETFs. Besonders bei jüngeren Menschen wird der Kapitalmarkt zunehmend selbstverständlich.

Und als Beamter hast du dabei eine besondere Ausgangslage.

Deine spätere Beamtenpension kann dir einen starken Sockel bieten.

Aber auch die berühmten 71,75 % Ruhegehalt fallen nicht automatisch vom Himmel.

Dafür brauchst du grundsätzlich 40 ruhegehaltfähige Dienstjahre. Wer weniger erreicht, landet entsprechend darunter.

Dazu kommt:

Entscheidend ist nicht die Bruttopension auf irgendeiner Versorgungsauskunft, sondern was später tatsächlich zur Verfügung steht.

Steuern sowie deine individuelle Kranken- und Pflegeversicherung spielen auch im Ruhestand eine Rolle.

Genau deshalb finde ich den Vergleich mit dem deutschen Durchschnitt so spannend:

Als Beamter hast du mit deiner Versorgung einen Vorteil, aber dieser Vorteil sollte kein Grund sein, Vermögensaufbau zu ignorieren.

Im Gegenteil:

Ein planbarer Versorgungssockel kann dir überhaupt erst die Möglichkeit geben, langfristiges Kapital breit gestreut und mit ausreichend Zeit am Kapitalmarkt arbeiten zu lassen.

Denn am Ende entscheidet nicht, ob du überdurchschnittlich verdienst oder besonders viel sparst.

Entscheidend ist, was du aus deinem Einkommen machst.

Wo stehst du aktuell: Sparer oder Investor?

01/09/2026

Neuer Monat, neue Regeln: Das ändert sich im September 2026 in Deutschland. 👀

🍺 Alkoholverbot an Bahnhöfen

Ab 1. September werden zunächst Berlin Hbf, Berlin-Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig alkoholfrei.

Bis zum 15. Oktober soll das Alkoholkonsumverbot schrittweise an allen rund 5.400 DB-Bahnhöfen gelten.

Bahnhofsgastronomie bleibt ausgenommen.

💰 Mehr Hilfe bei der Steuererklärung

Ab September dürfen Lohnsteuerhilfevereine ihre Mitglieder bei bestimmten Einkünften umfassender beraten.

Nach Schätzungen könnten davon rund 35.500 zusätzliche Steuerpflichtige profitieren.

🛒 Neue Regeln beim Einkaufen

Ab 27. September kommen neue EU-weite Kennzeichnungen rund um Gewährleistung und freiwillige Haltbarkeitsgarantien.

Verbraucher sollen dadurch schneller erkennen können, welche gesetzlichen und zusätzlichen Ansprüche bestehen.

🌱 Greenwashing wird schwieriger

Auch Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel werden strenger reguliert.

Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ können nicht mehr einfach ohne entsprechende Grundlage verwendet werden.

🚨 Bundesweiter Warntag

Am 10. September um 11 Uhr wird es laut: Bund, Länder und Kommunen testen Warn-Apps, Cell Broadcast, Sirenen und weitere Warnsysteme.

Gegen 11:45 Uhr folgt die Entwarnung.

🗳️ Deutschland wählt gleich mehrfach

Am 6. September ist Landtagswahl in Sachsen-Anhalt.

Am 13. September folgt die Kommunalwahl in Niedersachsen. Und am 20. September wählen Berlin ein neues Abgeordnetenhaus und Mecklenburg-Vorpommern einen neuen Landtag.

🏷️ Neues Garantie-Label

Gibt ein Hersteller eine zusätzliche Haltbarkeitsgarantie, soll ein einheitliches EU-Label diese künftig für Verbraucher leichter erkennbar machen.

Welches dieser Themen betrifft dich im September am meisten?

31/08/2026

Elternzeit als Beamter = PKV einfach genauso weiterzahlen wie vorher?

Nicht unbedingt. 👀

Denn während der Elternzeit können sich gleich mehrere Dinge gleichzeitig verändern.

Bei einer beihilfekonformen PKV gilt vereinfacht:

Hast du 50 % Beihilfe, deckt deine PKV die übrigen 50 % ab. Steigt dein Beihilfesatz während der Elternzeit auf 70 %, brauchst du nur noch einen 30-%-Restkostenschutz und dein PKV-Beitrag kann entsprechend sinken.

Bei verschiedenen Dienstherren kann das bereits beim ersten Kind greifen.

Aber:

Bund und Länder regeln das unterschiedlich.

In NRW ist für 2026 beispielsweise eine Änderung auf 70 % während der Elternzeit vorgesehen, solange diese nicht geltendes Recht ist, gilt weiterhin die aktuelle Regelung.

Und dann gibt es noch einen zweiten Hebel:
die Beitragserstattung.

Beim Bund sind unter den entsprechenden Voraussetzungen grundsätzlich bis zu 31 € monatlich möglich.

Bis einschließlich A8 sowie bei Anwärtern kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar der verbleibende beihilfekonforme Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag vollständig erstattet werden.

Auch beim zweiten berücksichtigungsfähigen Kind kann es interessant werden:

Bei vielen Dienstherren steigt der Beihilfesatz dann auf 70 %, unabhängig von der Elternzeit, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.

Mehr Beihilfe + weniger PKV-Schutz + mögliche Beitragserstattung = teilweise deutlich geringere eigene Kosten.

Entscheidend sind aber immer Dienstherr, Besoldungsgruppe und die geltenden Beihilfevorschriften.

Du bekommst Nachwuchs?

👶 Kommentiere „Junge“ oder „Mädchen“ und ich schicke dir den Leitfaden.

30/08/2026

Diese Trinkgeld-Masche sorgt dafür, dass du mehr zahlst, als du eigentlich wolltest. 😅

Du willst nur schnell deinen Kaffee oder dein Essen bezahlen und plötzlich schaut dich das Kartenterminal an:

10 %? 15 %? Oder direkt 20 % Trinkgeld?

Und genau hier wird es interessant.

Denn solche voreingestellten Beträge können unsere Entscheidung beeinflussen.

Laut einer Bitkom-Umfrage sagen 64 %, dass vorgeschlagene Trinkgeldbeträge dazu führen, dass mehr Trinkgeld gegeben wird als ursprünglich geplant.

Das Problem ist dabei nicht das Trinkgeld selbst.

Gute Leistung darf und soll honoriert werden.

Das Problem ist der psychologische Druck beim Bezahlen.

Wenn die vorgeschlagenen Prozentsätze groß auf dem Display stehen, während „kein Trinkgeld“ weniger präsent ist und das Personal direkt vor einem wartet, fühlt sich die Entscheidung plötzlich ganz anders an.

Dabei gilt in Deutschland weiterhin: Trinkgeld ist freiwillig.

Als Richtwert gelten häufig etwa 5–10 %.

Und bei Selbstbedienung, Bäcker oder Coffee-to-go ist Trinkgeld traditionell nicht überall üblich.

Spannend ist außerdem: Nur 52 % der Befragten vertrauen darauf, dass digitales Trinkgeld auch vollständig beim Personal ankommt.

Ich finde: Trinkgeld gerne, aber die Höhe bestimme immer noch ich und nicht das Kartenterminal.

Wie geht’s dir dabei?

Drückst du ohne schlechtes Gewissen auf 0 % oder erwischt dich der Druck auch manchmal? 😂

Plötzlich 52.000 € mehr im Depot und genau das wurde zum Problem. 👀Ein Trade-Republic-Kunde entdeckte Ende Juli plötzlic...
29/08/2026

Plötzlich 52.000 € mehr im Depot und genau das wurde zum Problem. 👀

Ein Trade-Republic-Kunde entdeckte Ende Juli plötzlich Wertpapiere in seinem Depot, die er nach eigener Darstellung nie gekauft hatte:

einen MSCI-World-ETF sowie Aktien von Tesla, Amazon und Berkshire Hathaway.

Der folgenschwere Fehler:

Er hielt die Positionen zunächst für einen unerwarteten Gewinn, verkaufte die Wertpapiere und überwies rund 52.000 € auf sein Girokonto.

Kurz darauf meldete er die Unstimmigkeit.

Und dann wurde es kompliziert:

Denn fremde Wertpapiere können zwar grundsätzlich korrigiert werden ein bereits ausgeführtes Börsengeschäft lässt sich aber nicht einfach wie eine Onlinebestellung widerrufen.

Trade Republic erklärte gegenüber Stiftung Warentest, dass die Ursache nicht im eigenen System gelegen habe, sondern bei einem fehlerhaften Depotübertrag einer anderen Bank.

Zunächst sollte der Kunde die Wertpapiere selbst zurückkaufen, inklusive des damit verbundenen Kursrisikos.

Erst nachdem Stiftung Warentest nachfragte, wurde der Fall anders gelöst:

Die Verkäufe wurden storniert, die fremden Wertpapiere zurückgebucht, eigene mitverkaufte Bestände wiederhergestellt und einbehaltene Steuern sowie Gebühren erstattet.

Der Fall zeigt ziemlich deutlich, warum bei einem Depot manchmal die langweiligste Reaktion die beste ist:

Taucht Geld oder ein Wertpapier auf, das du nicht zuordnen kannst: Finger weg.

Nicht verkaufen.

Nicht abheben.

Nicht reinvestieren.

Erst den Broker kontaktieren, alles dokumentieren und die Klärung abwarten.

Gerade weil wir mittlerweile teilweise sechsstellige Beträge über Apps verwalten, sollte man seine Depotabrechnungen und Bestände regelmäßig kontrollieren.

Und als Beamter hast du dabei einen Vorteil, den du nutzen solltest:

Du musst mit deinem Depot niemanden beeindrucken. Ruhe schlägt Reflex.

Hättest du bei plötzlich 52.000 € mehr im Depot direkt gemerkt, dass hier etwas nicht stimmen kann? 😅

Adresse

Schopenhauerstraße 10
Nuremberg
90409

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