02/03/2023
Alle Arbeiten in deinem Heim, die du selbst oder andere Mitglieder deines Haushalts 🏠 erledigen könnten, für die du aber eine/n Dienstleister/in 🦸 beauftragst, heißen im Steuerrecht haushaltsnahe Dienstleistungen - und dazu zählt auch die Reinigungskraft. Was sonst noch dazu gehört, erfährst du in unserem Artikel: 👉 http://vlh.de/fb/haushaltsnahe-dienstleistungen