23/02/2024
Wir führen in Ihrem Auftrag die notwendigen Rückschnittarbeiten aus.👨🏻🚒🌳🍃
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind gerne für Sie tätig.
Ihr Dienstfrey Team💚
🪓 Sie möchten Ihre Hecke schneiden, bevor der Frühling beginnt? Dann haben Sie noch bis Donnerstag, 29. Februar Zeit.
Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist es untersagt, Bäume, Pflanzen und Gehölze zu entfernen, die als Nistplätze oder Lebensräume für Vögel und andere wildlebende Tiere dienen.
🤔 Wieso ist das so? Gerade in dicht besiedelten Gebieten stellen private Gärten und Parks oft die letzte Rückzugsmöglichkeit für Tiere dar. 🐦🐣Besonders Vögel sind zur Aufzucht ihrer Jungen auf Bäume, Hecken und Sträucher angewiesen. Nur wenn sie während dieser Zeit ungestört bleiben, können die Vögel ihre Jungen erfolgreich großziehen. 🌳🌲 Vor allem ältere Bäume sind wichtig für gefährdete Tierarten.
👉 Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Kontrolle des Pflanzenwuchses oder zur Erhaltung der Gesundheit von Bäumen sind jederzeit erlaubt. Für unverzichtbare Maßnahmen, wie beispielsweise im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht, gelten Ausnahmen – sofern auf den Artenschutz Rücksicht genommen wird.