18/10/2019
Wenn sie das nicht wissen, verlieren sie viel Geld!!!!
Wussten Sie eigentlich schon, dass Sie als Beifahrer bei einem Unfall immer Ansprüche gegenüber dem Versicherer des Autos haben, mit dem Sie als Beifahrer verunglückt sind??
Wenn also der Fahrer einen Unfall schuldhaft verursacht hat, stehen Ihnen Ansprüche zu, die je nach Verletzung erheblich sein können!
Hat der Fahrer des Fahrzeugs, in dem Sie gesessen haben, den Unfall aber beispielsweise zu 50 % verursacht, dann haben Sie Ansprüche gegenüber dem gegnerischen Versicherer von 50%.
Gegenüber dem Versicherer des Fahrzeugs, in dem Sie gesessen haben, bleibt es aber bei den Anspruch zu 100 %.
Es gibt in diesen Fällen Ihnen gegenüber keinen Mithaftungseinwand!!!