08/03/2019
In Zeiten wo personenbezogene Daten besonders gefragt sind, sollten sich alle vor Datenklau und Datenmissbrauch schützen!
Konzerne verdienen mit Daten Milliarden!
Niemand weiß genau wo überall Daten über seine Person gespeichert sind und ob diese Daten verwendet werden.
Außer Facebook, Google und Microsoft gibt es z.B. auch die Versicherungswirtschaft, die Daten speichert und bei Bedarf verwendet. Sinnvoll ist die Verwendung dann, wenn z.B. Versicherungsbetrug vermieden werden kann.
Interessant wird es überraschenderweise für den Geschädigten nach einem Verkehrsunfall, wenn die Versicherung aufgrund der Verwendung von gespeicherten Daten nicht den rechtmäßigen Schaden bezahlen möchte!
Wie kann das passieren?
Du kaufst ein gebrauchtes, angeblich unfallfreies, Fahrzeug. Dieses Fahrzeug hatte aber einen Unfall, auch wenn er nicht erwähnenswert war, weil nicht so schwer. Da jeder Unfall der durch eine Versicherung reguliert wird in der sogenannten „Unfallschufa“ gespeichert wird, haben alle Versicherungsgesellschaften Zugriff auf diese Daten.
Kommt es nun zu einem Unfall, prüft die Versicherung, ohne Wissen und Erlaubnis des Geschädigten, ob das Fahrzeug einen Vorschaden hatte. Gibt der Geschädigte aus Unwissenheit diesen nicht an, braucht die Versicherung gemäß aktueller Rechtsprechung den Schaden nicht zu bezahlen!
Wie kann man sich davor schützen?
1. Über den nachfolgenden Link eine Auskunft aus der „Unfallschufa“ anfordern. PDF-Datei herunterladen, ausfüllen und an die angegebene Adresse senden.
2. Fahrzeug auf Vorschäden untersuchen und dokumentieren lassen.
3. Vorbesitzer kontaktieren und nach einer Reparaturrechnung oder von einem Sachverständigen ausgestellte Reparaturbestätigung fragen.
Oder ruft euren Experten von Experts24 an.
Der hilft euch weiter.
Schönes Wochenende ☀️
Mario Tassone
- Kfz.-Sachverständige -
Jeder Verbraucher und jedes Unternehmen kann sich darüber hinaus bei der informa HIS GmbH erkundigen, ob ein Eintrag über ihn/es im HIS vorliegt. Die Anfragenden erhalten die Information, ob und wenn ja, von welchem Versicherer sie, ihr Fahrzeug oder ihr Gebäude an das HIS gemeldet worden sind. D...