31/03/2026
Eigentümer*innen drohen teure Fehlentscheidungen
Die höheren Heizkosten mit fossilem Gas und Biomethan schlagen bei Eigentümer*innen von typischen Einfamilienhäusern aufgrund der durchschnittlich höheren Wohnfläche und schlechteren Effizienz noch deutlicher zu Buche. Bis 2045 könnten die Heizkosten um knapp 24.000 Euro höher ausfallen, wenn sie auf eine neue Gasheizung statt auf eine Wärmepumpe setzen. Ihre monatliche Mehrbelastung könnte von 73 Euro im Jahr 2035 auf 326 Euro im Jahr 2045 steigen. Um nicht in die Kostenfalle zu geraten, rät der BUND Eigentümer*innen, unabhängig von der politischen Entscheidung um das Gebäudemodernisierungsgesetz, auf erneuerbare Heizsysteme wie die Wärmepumpe zu setzen.
Neu: „Hauseigentümer*innen sollten sich auf keinen Fall durch den rückwärtsgewandten Kurs der Bundesregierung beim Heizen verunsichern lassen. Die gestiegenen Einbauzahlen unterstreichen: Wärmepumpen sind nicht nur klimafreundlich, sondern auch in den meisten Fällen die kostengünstigste Lösung. Die Bundesregierung muss die Menschen deshalb durch einen klaren Umstiegspfad hin zu erneuerbaren Heizungen unterstützen und Förderprogramme sozial gestalten, damit sich alle den Umstieg leisten können.“
Hintergrund:
Die Berechnungen des Fraunhofer ISI für den BUND vergleichen die monatlichen Betriebskosten einer neuen Gasheizung mit steigenden Beimischungsquoten von Biomethan mit denen einer Wärmepumpe bis zum Jahr 2045. Betrachtet wurde sowohl die Situation von Mieter*innen in einem typischen Mehrfamilienhaus (teilmodernisierter Zustand, Effizienzklasse D) als auch die von selbst nutzenden Eigentümer*innen eines typischen Einfamilienhauses (wenig sanierter Zustand, Effizienzklasse E). Die Heizkosten wurden für eine für die Gebäudetypen durchschnittlichen Wohnfläche berechnet: 70 Quadratmeter im Mehrfamilienhaus und 121 Quadratmeter im Einfamilienhaus. Es wurde angenommen, dass die „Bio-Treppe“ gemäß der Eckpunkte mit 10 Prozent ab 2029 startet und danach – angelehnt an die im aktuellen Gebäudeenergiegesetz festgelegten Stufen – auf 30 Prozent ab dem Jahr 2035, 60 Prozent ab 2040 und 100 Prozent im Jahr 2045 steigt. Als Stichjahr des Heizungstausches wurde 2027 angenommen.
Zur Entwicklung von Energiepreisen (Strom, Erdgas, Biomethan) sowie zur Entwicklung von CO2-Bepreisung und Netzentgelten wurden moderat konservative Annahmen gewählt. Diese moderate Annahme preist Energiekostenspitzen, wie sie beispielsweise jetzt infolge des Irankriegs entstehen, nicht mit ein. Diese würden sich bei Gasheizungen durch die höheren Energiekosten deutlich stärker auswirken als bei einer Wärmepumpe. Um Unsicherheiten bei der Entwicklung von Preisen von fossilem Erdgas, Biomethan und Strom sowie CO2-Preis und der Entwicklung von Netzentgelten abzubilden, wurden zusätzlich zu durchschnittlichen Werten auch Bandbreiten in die Berechnungen einbezogen.
In einem Szenario mit besonders hohen Kosten für die Gasheizung und besonders günstigen Kosten für den Betrieb einer Wärmepumpe würden sich die monatlichen Mehrausgaben für Mietende auf 141 Euro im Jahr 2035 und 453 Euro im Jahr 2045 erhöhen. Für Eigentümer*innen eines typischen Einfamilienhauses auf 185 Euro im Jahr 2035 und 558 Euro im Jahr 2045. Selbst im umgekehrten Fall, bei besonders günstigen Betriebskosten von Gasheizungen und besonders hohen Kosten für den Betrieb von Wärmepumpen bleibt das Heizen mit einer Gasheizung teurer als das Heizen mit einer Wärmepumpe. Der monatliche Vorteil für Mietende im Mehrfamilienhaus beträgt hier 11 Euro im Jahr 2035 und 149 Euro im Jahr 2045. Für Bewohner*innen eines Einfamilienhauses liegt er bei 16 Euro im Jahr 2035 und 171 Euro im Jahr 2045.