Riepshoff Objektpflegeservice

Riepshoff Objektpflegeservice Wir sind Dienstleister im Garten- und Landschaftsbau mit den Schwerpunkten Objektpflege, Innenreinigung und Winterdienst.

Gartenarbeit, Wegepflege, Grünflächenpflege und Rasenneuanlagen, Winterdienste, Kommunale Reinigungsarbeiten, Raststätten- und Autobahnpflege, Glasflächenreinigung, Terassenreinigung, Hochdruckreinigerarbeiten, Gebäudereinigung, Büroreinigung.

Ich hab mal eine nette kleine Website gebastelt mit WIX.com. Das ist aber erst der Anfang. Ihr könnt ja mal schauen. Rei...
04/10/2019

Ich hab mal eine nette kleine Website gebastelt mit WIX.com. Das ist aber erst der Anfang. Ihr könnt ja mal schauen. Rein rechtlich passt sie schonmal. Wurde gerade getestet. Wer Verbesserungsideen hat kann mich gerne connecten. Es ist halt unser erster Versuch. Die Hauptdomain www.riepshoff-objektpflege.de bekommt erst die fertige Seite. Hier also der erste Versuch wie gesagt. https://stievieray.wixsite.com

25/06/2019

Wie schön. Wir lieben Abwechslung! Eine Kunde zieht mit seinem Gewerbe fort und bereut uns nicht mitschleppen zu können zum kommenden Jahreswechsel und drei andere Objekte werden unserem Pflegeportfolio hinzugefügt! So macht das Spaß!

25/06/2019

Das macht meine Arbeit so besonders. Wenn ich ankomme "oooch" und wenn ich gehe "huiiii!"

Zeit für Gehäckseltes! Die Kunden warten bereits drauf!
25/06/2019

Zeit für Gehäckseltes! Die Kunden warten bereits drauf!

06/12/2018

Die Vorbereitungen für den Winterdienst sind fast abgeschlossen! Alle Kunden sind an Bord. Leider fehlen mir noch zwei Mitarbeiter, die sich gegenseitig ergänzen. Wir zahlen 10 € die Stunde. Für jeden fleißigen und zuverlässigen Mitarbeiter, der zu uns vermittelt wird zahlen wir nach zwei Monaten ein "Abschussprämie" von 50 €! Also, Du weißt jemanden, oder auch zwei bis drei, die wir auf 450 € einstellen können und es kommt zum Arbeitsvertrag, dann bekommst Du zwei Monate später 50€ pro Mann/Frau, wenn's gut läuft! Meldet euch bei uns!

12/11/2017

Wir haben 3 Jahre um den Großauftrag gekämpft und dann war er auf einmal da! Eine Hausrenovierung für unseren Premiumkunden Spedition Kim-Johansen aus Dänemark. Wir verwalten die komplette Immobilie für den Kunden mit allem drum und dran und das schon seit Jahren. Jetzt befinden wir uns mittendrin. Kommentar des Kunden: "das sieht fantastisch aus!" Fotos folgen...

12/08/2017

Nach 10 Jahren Vorerfahrung im kleineren Maßstab steigen wir nun mit Nachdruck in den Markt der Innenreinigung ein. Wegen der hohen Nachfrage haben wir uns entschlossen unsere Profession in der Objektpflege auch im Innenbereich der Objekte auszubauen. Meine Frau stößt bald zur Firma dazu und dann werden wir die Kunden noch wesentlich umfänglicher betreuen. Zu diesem Zweck brauchen wir ein Universalgenie, dass erfahren und flexibel genug ist um sich nach und nach in die Firma und ihre sehr umfangreichen Aufgaben zu integrieren. Im Vordergrund steht die Innenreinigung, aber wir haben noch mehr Aufgaben, die verteilt werden können! Meldet euch! Das ist eine sehr interessante Sache!

29/08/2016
Hier noch die Bilder zum vorherigen Post, da die "tolle" FB App das nicht drauf hatte...
29/08/2016

Hier noch die Bilder zum vorherigen Post, da die "tolle" FB App das nicht drauf hatte...

29/08/2016

Vor einigen Tagen haben wir mal wieder eine der grössten Herausforderungen bewältigt, so wie in jedem Jahr wieder. Das "Stadion"...! Abhang für Abhang Qualität!

08/07/2016

Immer wieder wird das Bundesumweltgesetz im Bezug auf Heckenschnitt thematisiert. Um das Thema mal anzupacken, Paragraf 29 sagt eindeutig, dass der Heckenschnitt in der Brut- und Setzzeit verboten ist, jedoch...und das sei hier nochmal ganz deutlich gesagt, es gibt Ausnahmen und die sind ebenso deutlich:

Pflegeschnitte zur Beseitigung des "Nach-Wuchses" vom letzten Schnitt (z.B. Vom vorherigen Jahr) sind ERLAUBT! Wer es nicht glauben möchte, der kann es selber nachlesen.

Um es mal an Beispielen zu erklären. Eine Baumreihe, die geköpft werden soll und vorher NIE beschnitten wurde ist ab Oktober und bis zum März zum Vorschnitt zu bringen. Eine Baumreihe, die schon einmal gestutzt wurde darf schon vorher wieder in Pflege genomnen werden. Fällungen bedürfen einer Ausnahmebescheinigung, daran ändert auch keine Baumsatzung etwas! Beschnitte oder Fällungen, die mit Verkehrsrechtlichen Bestimmungen einhergehen sind unter "Gefahr im Verzuge" zu betrachten! Daran gibt's auch nichts zu rütteln. Das ist eindeutig Verkehrsrecht, oder Sicherheit der Menschen vor Tierschutz!

Ist eine Hecke nie und überhaupt nicht Pflegetechnisch behandelt worden ist der Oktober richtig. Alles andere ist erlaubt! Auch unter diesem Gesichtspunkt ist es wichtig auf Nistungen zu achten. Diese vorsätzlich zu zerstören ist ein Fall für den Tierschutz und somit strafbar! Wir lassen solche Stellen weiträumig unbeschnitten. Das kann auch jeder Kunde nachvollziehen habe ich festfestellt. Sollte dies an Parkplätzen sein muss man einen gangbaren Mittelweg finden. Das klappt aber immer.

Nicht zuletzt möchte ich dennoch auf einen Appell des NABU verweisen in der benannten Zeit gar nicht zu schneiden. Wie realistisch dies ist muss jeder selbst entscheiden. Wir versuchen in jedem Fall eine Abwägung, dass ist aber schwierig, da ab Oktober Winterdienst geplant wird. Eine Umwelt- und tierfreundliche Arbeit ist wird in unserem Hause nach Möglichkeit immer der Vorzug gegeben!!!

26/05/2016

Meine Herren, wir stehen unter schwerem Auftragsfeuer...! Mehr davon!

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Lange Strasse 1
Tiste
27419

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