08/07/2016
Immer wieder wird das Bundesumweltgesetz im Bezug auf Heckenschnitt thematisiert. Um das Thema mal anzupacken, Paragraf 29 sagt eindeutig, dass der Heckenschnitt in der Brut- und Setzzeit verboten ist, jedoch...und das sei hier nochmal ganz deutlich gesagt, es gibt Ausnahmen und die sind ebenso deutlich:
Pflegeschnitte zur Beseitigung des "Nach-Wuchses" vom letzten Schnitt (z.B. Vom vorherigen Jahr) sind ERLAUBT! Wer es nicht glauben möchte, der kann es selber nachlesen.
Um es mal an Beispielen zu erklären. Eine Baumreihe, die geköpft werden soll und vorher NIE beschnitten wurde ist ab Oktober und bis zum März zum Vorschnitt zu bringen. Eine Baumreihe, die schon einmal gestutzt wurde darf schon vorher wieder in Pflege genomnen werden. Fällungen bedürfen einer Ausnahmebescheinigung, daran ändert auch keine Baumsatzung etwas! Beschnitte oder Fällungen, die mit Verkehrsrechtlichen Bestimmungen einhergehen sind unter "Gefahr im Verzuge" zu betrachten! Daran gibt's auch nichts zu rütteln. Das ist eindeutig Verkehrsrecht, oder Sicherheit der Menschen vor Tierschutz!
Ist eine Hecke nie und überhaupt nicht Pflegetechnisch behandelt worden ist der Oktober richtig. Alles andere ist erlaubt! Auch unter diesem Gesichtspunkt ist es wichtig auf Nistungen zu achten. Diese vorsätzlich zu zerstören ist ein Fall für den Tierschutz und somit strafbar! Wir lassen solche Stellen weiträumig unbeschnitten. Das kann auch jeder Kunde nachvollziehen habe ich festfestellt. Sollte dies an Parkplätzen sein muss man einen gangbaren Mittelweg finden. Das klappt aber immer.
Nicht zuletzt möchte ich dennoch auf einen Appell des NABU verweisen in der benannten Zeit gar nicht zu schneiden. Wie realistisch dies ist muss jeder selbst entscheiden. Wir versuchen in jedem Fall eine Abwägung, dass ist aber schwierig, da ab Oktober Winterdienst geplant wird. Eine Umwelt- und tierfreundliche Arbeit ist wird in unserem Hause nach Möglichkeit immer der Vorzug gegeben!!!