25/02/2024
ℹ️ Heute geht es um den aktuellen Ablauf des BAFA-Förderverfahrens für BEG-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, zum Beispiel neue Fenster, Dämmung oder Dachsanierung. Das BAFA hat die Regeln dafür entscheidend verändert.
Das sollten Sie wissen:
ℹ️ Nach wie vor ist zwingend eine Energieberatung erforderlich. Erst dann kann man die Förderung der beabsichtigten Einzelmaßnahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Dieser Antrag muss gestellt werden, bevor man mit den Arbeiten beginnt. Das klingt ja erst einmal sinnvoll, denn so kann man sicher sein, dass man die Förderung auch bekommt, wenn man die Voraussetzungen erfüllt.
❗Aber: Um den Antrag zu stellen, muss man bereits einen Vertrag mit einem Handwerksunternehmen geschlossen haben, das die Maßnahmen durchführt. Und dieser Vertrag muss eine aufschiebende Bedingung enthalten, die besagt, dass die Arbeiten erst beginnen dürfen, wenn der Antrag bewilligt wurde.
Das stellt viele Antragsteller vor große Schwierigkeiten 🤷♀️🤷. Denn das Handwerksunternehmen muss bereit ist, einen solchen Vertrag abzuschließen, ohne zu wissen, wann die Arbeiten beginnen können. Preise und Termine müssen verhandelt werden, obwohl man nicht weiß, wie lange die Bearbeitung des Antrags dauert.
Meine persönliche Meinung dazu: Diese Regelung ist unübersichtlich, wenig praktikabel bis abschreckend. Sie verunsichert die Antragsteller und erschwert ihnen den Zugang zu den Förderungen 💶, die sie dringend brauchen, um ihr Haus klimafreundlicher ♻️ zu machen. Das geht sogar so weit, dass die Antragsteller, die auch ohne Bezuschussung die Maßnahmen umsetzen würden, trotzdem auf den Zuwendungsbescheid warten sollen. Das bremst den Klimawandel eher aus, als dass es ihn beschleunigt.
❗Aber auch wenn das BAFA den Ablauf vom Antrag bis zum Auszahlungsbescheid sehr unübersichtlich gestaltet - als Energieeffizienzexperte leite ich Sie erfahren durch den Förderdschungel. 😃