Elterngeldberatung Thüringen

Elterngeldberatung Thüringen Seit über 12J. Hilfe bei der Planung & Beantragung von Elternzeit, Elterngeld & Co. - ein Service des Finanzcoach-Teams Stefanie Göring aus Trusetal.

Unsere Angebote könnt ihr auch direkt buchen unter: https://kikudoo.com/elterngeldberatung-thuringen

Am Freitag sind in   noch Plätze frei ->
16/09/2025

Am Freitag sind in noch Plätze frei ->

Hier handelt es sich um eine Vor-Ort-Veranstaltung in der Hebammenpraxis von Kirsten & Klara. Interessiert euch der Vortrag, aber es ist zu weit entfernt, könnt ihr diesen auch digital -ortsunabhän...

Das liebe Team um Christin Herken hat ein sehr häufig auftretendes Thema sehr umfangreich erläutert. Diese Erläuterungen...
19/03/2025

Das liebe Team um Christin Herken hat ein sehr häufig auftretendes Thema sehr umfangreich erläutert. Diese Erläuterungen können Euch super dem AG gegenüber helfen!

Fast immer enthält der Bescheid einen Hinweis darauf, dass das   vorläufig gezahlt wird (nur etwas komplizierter formuli...
19/03/2025

Fast immer enthält der Bescheid einen Hinweis darauf, dass das vorläufig gezahlt wird (nur etwas komplizierter formuliert 🤪).
Aber warum?
Und was bedeutet es konkret?
1️⃣ vielmals kann das Elterngeld noch nicht endgültig berechnet werden, da Nachweise aus dem Berechnungszeitraum noch nicht vorliegen. Das trifft seltener , aber häufiger .
Elterngeld wird hier vom festgesetzten Gewinn aus dem Steuerbescheid entnommen. Meist liegt dieser zum Zeitpunkt der Geburt einfach noch nicht vor. Hilfsweise darf man dann eine BWA, EÜR oder einen (vorläufigen) Jahresabschluss nutzen.
Da manchmal Abschlussbuchungen fehlen, birgt dies natürlich Änderungspotenzial.

2️⃣ Der nächste Grund trifft auch für (nebenberufliche) Selbstständige: Ist neben dem Elterngeld-Bezug geplant die Tätigkeit fortzuführen, steht erst nach Abschluss des Zeitraumes das gesamte aller Monate fest. Hat man nicht auf seine geachtet, kann es zu Rückforderungen führen.
✅Hat man in der Planung mehr Gewinn angegeben und somit weniger Elterngeld bezogen, aber zum Ende festgestellt, dass man doch weniger Gewinn hatte, hat man andersrum natürlich einen Anspruch auf nachträgliche Auszahlung.
3️⃣ Ebenso ist dieses Thema auch für Arbeitnehmer wichtig. Nämlich spätestens dann, wenn man während des Elterngeld-Bezuges arbeitet oder fortlaufende Bezüge hat, egal ob Minijob, Midijob, Teilzeit oder nur geldwerte Vorteile wie Firmen-PKW/Rad. Sicherlich gibt man hier vorher Schätzungen ab (Arbeitgeber Bescheinigungen), aber auch diese können etwaige (tarifliche oder gesetzgeberische) Lohnveränderungen nicht voraus planen. Verdient man mehr als vorher prognostiziert, kann dies später eine Nachzahlung auslösen. (☝️aber ihr hattet dann natürlich auch mehr Netto als geplant und somit in Summe selten weniger als ursprünglich!!)
Tipp ⚠️ im oder in den lösen Steigerungen des Einkommens keine 1:1 Kürzung aus. Wieviel genau kann man leider immer nur individuell berechnen!

Möchtet ihr mehr dazu wissen? Meldet euch gerne!

💎Eure Stefanie

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30/10/2024

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Gruseln ohne Monster? 👻 Deutschland kann das 🎃

Nee jetzt mal Spaß beiseite. Warum bekommst du 2025/26 kein WEGEN 2024?

🧡Wenn du jetzt 🤰🏼wirst oder ihr gerade in der seid, dann kommt euer Baby sehr wahrscheinlich in 2025 zu Welt 🎉

📑 wenn ihr dann soweit seid, euch mit dem Papierkrieg zu beschäftigen, steht der kurz bevor oder das erste ist evtl gerade um 🤰🏼Silvester wurde längst gefeiert. Die Steuererklärung liegt beim Finanzamt oder der Bescheid ist schon da.

⚠️Und dann kommt nach 6-8Wochen Wartezeit die Antwort von der Elterngeldstelle: ABLEHNUNG „Ihnen steht aufgrund Überschreitung der Einkommenshöchstgrenze kein Elterngeld zu.“‼️
Das geplante Einkommen für die in 2025/26 ist grad 💣💨

😱

🆘Nun rennt ihr mit 🚼 zu einem Steuerberater und schaut, was ist da los?! „Ja, tut mir leid. 2024 ist durch. Die xx.###€ zuviel hätten wir entspannt durch verschiedene Optionen reduzieren können. Aber das hätte IN 2024 passieren müssen 😳“

🆗Scheiß Story? Nein leider krasse Realität für viele Eltern die jetzt noch nicht wissen, dass sie werden und dass das Prüfungsjahr für die BERECHTIGUNG immer das Vorjahr ist!

Und dass für Geburten ab 1.4.25 nur noch unter 175.000€ zvE Anspruch besteht.

Deswegen mein Appell: jeder der mit dem Gedanken spielt neues Leben zu zaubern ✨ oder es von jemanden weiß: schenkt ihm die Info auch 2024 schon „Elterngeldsicher“ zu bekommen ‼️ es geht um bis zu 32.400€ staatliche Leistungen..

Fragen?

💎Eure Stefanie

Hier eine tolle Zusammenfassung unserer Kooperationsanwältin Christin Herken 👍🏻
09/09/2024

Hier eine tolle Zusammenfassung unserer Kooperationsanwältin Christin Herken 👍🏻

„Ich nehm nur den 1 Monat, mehr ist ja nicht mehr erlaubt.“ So oder so ähnlich höre ich momentan häufig die Antwort auf ...
06/06/2024

„Ich nehm nur den 1 Monat, mehr ist ja nicht mehr erlaubt.“
So oder so ähnlich höre ich momentan häufig die Antwort auf die Frage, wie der 2.Elternteil sein Elterngeld plant. 😳
Und wie erschreckend ist das bitte?!

𝐅𝐚𝐤𝐭:

⚠️Der andere Partner darf nach wie vor auch mehr als 1 Monat nehmen!
‼️Er MUSS sogar, denn das BEEG besagt, Mindestbezugszeit 2 Monate. Der Antrag wird abgelehnt, wenn ihr nur einen beantragt. (Die Monate müssen ja nicht zusammen hängen.)

Da die Regierung mit KEINEN Beispielen in veralteten Broschüren glänzt und die Eltern quasi aktuell nur auf alten Tobak zurückgreifen können (und einen lächerlichen einseitigen Einleger), zeigt sich immer mehr wie wichtig unsere Branche ist ✅

𝐀𝐛𝐞𝐫 𝐰𝐢𝐞 𝐝𝐞𝐧𝐧 𝐧𝐮𝐧?
Ihr dürft:
🧡 Basiselterngeld (BEG) abwechselnd nehmen oder nacheinander.
🧡 BEG einen Monat gemeinsam nehmen, den anderen nacheinander.
🧡 BEG 𝐛𝐞𝐥𝐢𝐞𝐛𝐢𝐠 mit Elterngeldplus (EGP) Monaten kombinieren (abwechselnd, parallel, nacheinander!)
🧡 EGP mit EGP ist weiterhin beliebig kombinierbar.
🧡 BEG die der eine nicht nutzt, weiterhin auf den anderen weitergeben, außer die 2 festen „Partnermonate“.
🧡 weiterhin PBM (Partnerschafts𝐛𝐨𝐧𝐮𝐬monate) zusätzlich beantragen, hier habt ihr nochmal gemeinsame Teilzeit-Elternzeit 🎉
⏩️Beispiele in den Bildern!

🚼Natürlich muss nun leider noch mehr geplant und gerechnet werden, statt es zu vereinfachen. Wie ihr die bestmögliche Lösung für euch erzielen könnt, erfahrt ihr gerne auch bei mir - wie findet ihr im Profil 😘
*️⃣Ausnahmen bei Frühchen, Mehrlingen und Kindern mit Behinderung (evtl. auch bei Geschwistern)

Habt ihr Fragen? Her damit!

💎Eure Stefanie

5) Nimm die Monate für den geplanten Wiedereinstieg!Fakt: Die   (PBM), als Bonus-Variante vom Elterngeldplus, sind mit d...
19/02/2024

5) Nimm die Monate für den geplanten Wiedereinstieg!

Fakt: Die (PBM), als Bonus-Variante vom Elterngeldplus, sind mit der Teilzeit-Höhe strikt vorgegeben. Die „Standard“ Elterngeldplus Monate haben hier keine Mindestvorgaben, nur ein Maximum von 32h/Woche.

➡️Man kann also die PBM grundsätzlich integrieren wo man möchte (und auch solche Varianten habe ich zur Genüge bereits begleitet), dennoch bietet es sich häufig an, diese bis hinten anzuhängen, wenn sowieso der Wiedereinstieg geplant ist. Denn sonst müsste man ja in einer längeren Elternzeit mittendrin 24-32h/Woche arbeiten.

⚠️Für Selbstständige ist diese Kombination sehr interessant, denn hier hat man ja keinen Arbeitgeber mit dem man über die Zeiten verhandeln muss.

➡️ Die PBM sind von der Kombinationsänderung für Geburten ab 01.04.2024 nicht betroffen. Somit könnt ihr euch damit mehr gemeinsam verschaffen.

➡️ Die PBM für den zu nutzen ist deshalb attraktiv, weil ihr beide Teilzeit arbeitet, euch gemeinsam bei Wiedereinstieg, und 4 Monate eingrooven könnt UND erhaltet mit dem Zuschuss an Elterngeld, Teilzeitlohn und Kindergeld fast das gleiche Einkommen wie vorher.

➡️ Auch ein AG-Wechsel zu dem Zeitpunkt ist kein Problem, man sollte es nur offen kommunizieren, dass man die ersten 4 Monate (z.B. man kann zwischen 2-4 Monaten wählen) Teilzeit zur Einarbeitung wünscht.

✅Auf habt ihr unter anderem auch einen Rechtsanspruch, hier verweise ich sehr gerne auf die Webinare von .law 💡

🚼🚼 Bei Mehrlingen/ gibt es den in der Zeit zusätzlich, genauso wie ggf. den . 🤑

Ihr seht, da stecken einige 1000€ drin für euch, bei richtiger Planung 🤤

💎Eure Stefanie

Nutze (alten) Urlaub um in den Monaten mehr frei zu haben 🤩Urlaub zählt rechtlich wie Arbeitszeit - und wenn ihr zum Bei...
06/02/2024

Nutze (alten) Urlaub um in den Monaten mehr frei zu haben 🤩

Urlaub zählt rechtlich wie Arbeitszeit - und wenn ihr zum Beispiel zwar „Teilzeit (in Elternzeit)“ anmeldet - hier aber einiges an Urlaub mit abrechnen wollt, dann kann das funktionieren!

Der Gedankengang dazu:
🧡ihr arbeitet vorher 40h an 5 Wochentagen. (=8h/Tag)
↪️Nun meldet ihr Teilzeit mit einer Wochenarbeitszeit von 16h an fürs Elterngeldplus und 24h für die Partnerschaftsbonusmonate.
↪️Dabei gebt ihr bekannt, dass ihr weiterhin 8h/Tag arbeiten möchtet.
💡Somit habt ihr im EGP eine 2-Tage Woche (2x 8h = 16h/Woche) und im PBM eine 3-Tage Woche (3x 8h = 24h/Woche)
📌Habt ihr nun alten Urlaub übrig, könntet ihr bspw. bei einem „4-Wochen-Monat“ (ist nicht immer gleich) im EGP ➡️1 Monat frei haben und verbraucht aber nur 8 Tage Urlaub (4 Wochen à 2 Tage p.W.). ➡️Bei der PBM Zeit wäre es so vereinfacht gerechnet 12 Tage. 🎉

❗️Rechtlich wurde dies auch in den „Brandes“ und „Tirol“ Urteilen vom EuGH bestätigt.

⚠️Der neue(!) Urlaub für volle Monate Elternzeit darf natürlich gekürzt werden.

Und (Mega) diese Konstellation würde auch für die Durchschnittsregelung funktionieren 🤩 UND auch um die neue Regelung zu umschiffen, dass man bei Geburten ab 01.04.24 nur 1 BEG Monate zusammen nehmen darf.

Stellt mir gerne eure Fragen!

☀️Eure Stefanie

Je weniger du arbeitest, umso höher der Zuschuss.Aus Punkt 2 haben wir die Durchschnittsregelung betrachtet.Da im PBM di...
25/01/2024

Je weniger du arbeitest, umso höher der Zuschuss.

Aus Punkt 2 haben wir die Durchschnittsregelung betrachtet.

Da im PBM die Arbeitszeit mit 24-32h (im wöchentlichen Durchschnitt des Lebensmonats) vorgegeben ist, hat man in der Regel einen höheren Verdienst. Erarbeitet man im EGP dafür weniger (Minijob, geringfügige Selbstständigkeit, Teilzeit um 15h rum, usw) kann man damit den Durchschnitt unter die individuelle Hinzuverdienst-Grenze „drücken“ (häufig 50% des vorherigen Grundlagen-Nettos! Gilt auch für Selbstständige..)

Somit bietet es sich an, im PBM lieber nur 24h zu planen, um den Durchschnitt nicht „zu gefährden“.
Je nachdem wieviele Monate Elterngeldplus mit Zuverdienst geplant sind, kann man dann ausrechnen wieviel man hier arbeiten „darf“ um den individuellen Höchstbetrag an Elterngeld auszureizen.
Auch wenn ihr aufgrund der Deckelung „nur“ 1800€/900€ Elterngeld erhaltet, geht diese Lösung. Hier muss ggf. noch mehr runter gerechnet werden - oder Monate mit einbezogen werden in denen z.B. eine Anrechnung Kfz sonst nachteilig fürs BEG wäre (Vorteil: mit solchen Lösung lässt sich gut spielen, dann eine Pflichtversicherung GLV auszulösen). Ihr seht da gibt es ganz viele Spielvarianten!

Seitens des Gesetzgebers gibt es bezüglich Teilzeit Mindestgrenzen die einfacher sind, genehmigt zu bekommen oder sogar genehmigt werden müssen. Hier hilft gerne .law 🤗

Jedoch habe ich in den Beratungen auch vielmals positive Erfahrungen machen dürfen, auch unter diesen Grenzen Genehmigungen zu bekommen (also unter 15h/Woche).

In meiner Toolbox gehe ich darauf sehr intensiv ein und leite euch an, wie ihr es ermitteln könnt.

💎Eure Stefanie

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Wintersteiner Str. 21
Trusetal
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