28/06/2017
Für den Geschädigten ist es außerdem ratsam einen eigenen Sachverständigen hinzuzuziehen.
Eine kurze Unaufmerksamkeit und es ist passiert...ein Verkehrsunfall!
Aber nimmt die Polizei jeden Unfall auf? Werden immer Spurensicherung durchgeführt, Bilder vom Unfall gefertigt, etc.? Nein!
Ein Polizeibeamter prüft zunächst, ob es sich um einen Kleinunfall (z.B. Auffahrunfall, Parkrempler, etc.) oder einen normalen Unfall handelt.
Ein Kleinunfall liegt vor, wenn:
▶️ Nur Sachschaden entstanden ist (kein Personenschaden)
▶️ UND das ursächliche Verhalten, das zum Unfall führte, verwarnt werden kann (Verwarnung bis 55 €)
▶️ UND keine Straftat erkennbar (z.B. Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht) ist.
Bei einem Kleinunfall
▶️ wird ein Aktenzeichen (u.a. für die Versicherungen) angelegt
▶️ die Personalien der Beteiligten werden überprüft und ausgetauscht
▶️ die Beteiligten werden kontrolliert (Fahrtauglichkeit, Führerschein, etc.)
▶️ ggfs. wird eine Verwarnung (mündlich/schriftlich mit Zahlungsaufforderung) ausgestellt
❗ Wichtig: Die Polizei klärt nicht die Schuldfrage und führt bei einem Kleinunfall auch keine zusätzlichen Ermittlungen durch. Die Schadensabwicklung ist alleinige Sache der Versicherungen! Bei einem Kleinunfall ist das Wichtigste der Personalienaustausch (Kennzeichen nicht vergessen!).
Ein Kleinunfall kann daher grundsätzlich auch ohne Polizei abgewickelt werden.
Da bei einem Kleinunfall keine Bilder durch die Polizei angefertigt werden, ist es ratsam ggfs. selbst Fotos vom Unfall anzufertigen.
In allen anderen Fällen (Unfall mit verletzten Personen oder ursächliches Verhalten, das zum Unfall führte ist mit Bußgeld über 55 Euro belegt oder es liegt eine Straftat vor) und nur dann... erfolgt eine qualifizierte Unfallaufnahme.
Bei der qualifizierten Unfallaufnahme werden zusätzlich zu den bereits genannten Maßnahmen ggfs.:
▶️ Vernehmungen durchgeführt
▶️ Bilder und Skizzen der Unfallörtlichkeit & der Fahrzeuge angefertigt
▶️ Eine Spurensicherung durchgeführt