19/08/2026
17 Tage Kroatien 🇭🇷 - Das „Homeoffice“ zwischen Meer und Terrasse des Ferienhaus platziert …
Frage: kann ich die Kosten für Unterkunft & Reise betrieblich absetzen?
Genial wäre es schon !
Bitte beachte dass explizitere steuerliche Auskünfte und Empfehlungen nur von einem Steuerberater erfolgen, ich gebe nur Infos weiter.
Ein Familienurlaub ist und bleibt (leider) privat!
Nur weil du am Urlaubsort arbeitest, macht das den Aufenthalt nicht zu einer Geschäftsreise!
Steuerlich ist irrelevant was du vor Ort (im Urlaub) tust, sondern warum du dort bist (was du tust).
Du bist in den Familienurlaub gefahren weil du und deine Familie Urlaub machen möchten, weil Ferien sind und so habt ihr gebucht - nicht weil du dort arbeiten musst.
Besuchst du vor Ort eine Kundin, dann ist lediglich die Hin- und Rückfahrt betrieblich.
Eine Fortbildung z.B. ist von Anfang an betrieblich, auch wenn sie an einem anderen Ort oder auch am Meer stattfindet. Hängst du dann zwei Urlaubstage an, gilt das als „gemischte Reise“ und du kannst grundsätzlich aufteilen.
!!!Eine Fortbildung darf nicht rein der Alibifunktion dienen!!!
1)Notiere dir dann unbedingt alles, was belegen kann, dass die Fortbildung Hauptteil der Reise ist, also die Reise einen beruflichen Anlass hat. 2) Achte darauf wie du An- und Abreise als auch den Aufenthalt behandelst. 3) wie genau beurteilst du das Verhältnis privat und beruflich? Ist der betriebliche Teil eindeutig überwiegend?
Bist du dir unsicher? Dann kontaktiere unbedingt ein Steuerbüro.
Gern leite ich deine Fragen auch weiter.