01/07/2024
🫄Du bist schwanger oder hast bereits entbunden und kommst alleine im Haushalt nicht zurecht? Wusstest du, dass:
- Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe im Falle einer Schwangerschaft über die Krankenkasse im § 24h SGB V gesetzlich verankert ist?✅
- Die Kosten für eine Haushaltshilfe bei einem Schwangerschaftsverlauf mit Komplikationen (z.B. Kaiserschnitt, permanente Übelkeit, ärztliche Verordnung von Bettruhe, prä- und postnatale Depressionen, schwangerschaftsbedingter Klinikaufenthalt, vorzeitige Wehen, etc.) zu 100 % von deiner Krankenkasse übernommen wird?✅
- Dir eine Haushaltshilfe auch nach der Geburt zur Verfügung stehen kann - und zwar so lange, wie dein Arzt die Notwendigkeit hierfür bescheinigt?✅
- Du nicht aufwendig auf die Suche nach einem passenden Dienstleister gehen musst? Wir übernehmen nämlich ALLES für dich - von der Beantragung bei deiner Krankenkasse, bis zur Stellung der Haushaltshilfe✅
Schreibe uns an, informiere dich auf www.shn-haushaltshilfe.de oder melde dich unter ☎ 02436 9299387. Wir beraten dich gerne 🥰