25/04/2025
Heute mal was zum Thema Solaranlagen auf Dächer montieren.
Da wir als Meisterbetrieb leider immer häufiger mit Schäden konfrontiert werden, die durch unsachgemäße Montage entstanden sind, hier einige Fakten zur Montage auf Steil- oder Flachdächer.
Klare Aussagen in der Handwerksordnung
Daher gilt: Alle Installationsarbeiten, die mechanisch oder statisch einen Eingriff in die Dachkonstruktion erfordern, sind dem Dachdeckerhandwerk vorbehalten, dürfen aber aufgrund der Verwandtschaftserklärung auch vom Klempnerhandwerk durchgeführt werden. Das Zimmererhandwerk darf ebenfalls PV-Anlagen installieren, und zwar im Rahmen der ihm zugewiesenen Arbeiten am Dach. Diese beinhalten die Deckung von Dächern mit Dachziegeln, Dachsteinen, Schindeln, Faserzementwellplatten und -dachplatten in waagrechter Ausführung einschließlich der Unterkonstruktionen.
Es wird auch schnell klar, warum. Denn auf einem Steildach wird eine Photovoltaikanlage im Regelfall in der Unterkonstruktion des Daches – also dem Dachstuhl – befestigt. Um diese Art der Befestigung vornehmen zu können, wird üblicher Weise die Dacheindeckung abgenommen, bearbeitet und wieder eingedeckt. Diese Tätigkeiten fallen unter die Handwerksordnung (HwO) und dürfen somit nur von dort eingetragenen Dachdeckerbetrieben durchgeführt werden.
PV-Anlagen auf Flachdächern
Wird auf ein Flachdach eine Photovoltaik-Anlage durch Auflast aufgebracht, sieht es im Sinne der Handwerksordnung etwas anders aus. Da heißt es: „kein Gewerbe der HwO bei reiner Montage und ohne Eingriff in die Dachunter- bzw. Fassadenkonstruktion bei Aufdachsystemen”. Allerdings ist es auch hier ratsam, einen Dachdeckerbetrieb zu beauftragen, zumal ein Beschluss des VG Münster besagt, dass auch bei „einer durch reine Auflast/Beschwerung aufgebrachte Anlage ein Eingriff in die Dachunterkonstruktion durch einen Eingriff in die Statik vorliegt.“
Quelle
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