08/06/2026
Eine Familienheimfahrt pro Woche kann bei einer doppelten Haushaltsführung mit der Entfernungspauschale angesetzt werden, sofern diese steuerlich anerkannt wird. Wenn jedoch mehrere Fahrten wöchentlich durchgeführt werden, dann gibt es ein Wahlrecht und zwar die sogenannte Vielpendleroption.
Wenn diese Option gewählt wird, sind sämtliche Fahrten zwischen Hauptwohnung und Arbeitsstätte sowie
zwischen Zweitwohnung und Arbeitsstätte jeweils mit der Entfernungspauschale absetzbar. In diesem Fall gelten die Heimfahrten als Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Für die Heimfahrten können immer nur die Entfernung von der Arbeitsstätte zur Hauptwohnung angesetzt werden, nicht jedoch die Entfernung Hauptwohnung - Zweitwohnung.
Ferner können aber bei Wahl der Option die Verpflegungspauschbeträge für die ersten drei Monate und der Abzug der Unterkunftskosten dann nicht mehr geltend gemacht werden.