bbh Lohnsteuerhilfe - Birgit Grote

bbh Lohnsteuerhilfe - Birgit Grote Wir erstellen Ihre Steuerklärung für Sie und nehmen Ihnen die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt ab.

Dabei bieten wir das ganze Jahr einen qualifizierten Beratungsservice im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten des Steuerberatungsgesetzes.

Eine Familienheimfahrt pro Woche kann bei einer doppelten Haushaltsführung mit der Entfernungspauschale angesetzt werden...
08/06/2026

Eine Familienheimfahrt pro Woche kann bei einer doppelten Haushaltsführung mit der Entfernungspauschale angesetzt werden, sofern diese steuerlich anerkannt wird. Wenn jedoch mehrere Fahrten wöchentlich durchgeführt werden, dann gibt es ein Wahlrecht und zwar die sogenannte Vielpendleroption.
Wenn diese Option gewählt wird, sind sämtliche Fahrten zwischen Hauptwohnung und Arbeitsstätte sowie
zwischen Zweitwohnung und Arbeitsstätte jeweils mit der Entfernungspauschale absetzbar. In diesem Fall gelten die Heimfahrten als Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Für die Heimfahrten können immer nur die Entfernung von der Arbeitsstätte zur Hauptwohnung angesetzt werden, nicht jedoch die Entfernung Hauptwohnung - Zweitwohnung.
Ferner können aber bei Wahl der Option die Verpflegungspauschbeträge für die ersten drei Monate und der Abzug der Unterkunftskosten dann nicht mehr geltend gemacht werden.

Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht gezahlt werden, unterliegen nicht der Einkommensteuer. Die Z...
28/05/2026

Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht gezahlt werden, unterliegen nicht der Einkommensteuer. Die Zahlungen stellen auch dann kein erzieltes Einkommen dar, wenn sie in Raten geleistet werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Abfindungen für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht führen danach nicht zu erzieltem Einkommen im Sinne des § 2 Abs. 1 EStG, so die Ausführungen des BFH. Denn eine solche Abfindung werde außerhalb eines Leistungsaustauschs unentgeltlich zugewendet und sei deshalb der Auszahlung eines durch Erbgang erworbenen Vermögensrechts wie eines Pflichtteils oder Vermächtnisses gleichzustellen. Solche Zahlungen können lediglich der Schenkungsteuer unterliegen.
Diese Entscheidung schafft Rechtssicherheit für Eltern, die im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten Pflichtteilsverzichte mit Abfindungsregelungen mit ihren Kindern vereinbaren. Sie klärt, dass solche Abfindungszahlungen nicht als Kapitalerträge oder sonstige Einkünfte versteuert werden müssen.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die KfW haben die Konditionen für die Neubauförderun...
18/05/2026

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die KfW haben die Konditionen für die Neubauförderung im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ verbessert. Danach sinkt der Kreditzins für die im Rahmen dieses Programms befristet wiederaufgenommene Förderung des „Effizienzhaus 55“-Standards auf einen Signalzinssatz von ab 1% effektiver Jahreszins (bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung). Private und gewerbliche Investoren können die aus Mitteln des Bundes verbilligten KfW-Darlehen bereits seit Montag, 2.3.2026, zu den neuen, verbesserten Konditionen über ihre Hausbank bei der KfW beantragen. Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln, die die KfW zur Zinsverbilligung der Förderkredite bzw. für Zuschüsse einsetzt. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) teilte unter Bezugnahme auf Daten des Statistischen Bundesamtes und...
27/04/2026

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) teilte unter Bezugnahme auf Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund mit, dass die Renten in Deutschland zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent steigen.
Maßgeblich für diese Berechnung ist die anpassungsrelevante Lohnentwicklung, die 4,25 Prozent beträgt. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) und der Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte der Versicherten, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist. Die Veränderung der Sozialabgaben bei den Beschäftigten und Rentenbeziehenden spielt ebenfalls eine Rolle.
Der aktuelle Rentenwert von gegenwärtig 40,79 Euro wird zum 1. Juli 2026 auf 42,52 Euro angehoben. Dies entspricht der Rentenanpassung von 4,24 Prozent.
Die Rentenanpassung wird mit der Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 umgesetzt. Diese tritt – vorbehaltlich des Kabinettsbeschlusses, der Zustimmung des Bundesrates und der abschließenden Verkündigung im Bundesgesetzblatt – am 1. Juli 2026 in Kraft.

Das Finanzgericht Sachsen hat mit drei Urteilen jeweils vom 11. November 2025 entschieden, dass die im Einkommensteuerge...
13/04/2026

Das Finanzgericht Sachsen hat mit drei Urteilen jeweils vom 11. November 2025 entschieden, dass die im Einkommensteuergesetz geregelte Besteuerung der Energiepreispauschale verfassungsgemäß ist (Az. 2 K 1149/23, 2 K 1150/23 und 2 K 1140/23). Rentner würden damit genauso steuerlich behandelt wie Arbeitnehmer, Versorgungsempfänger und Selbstständige, bei denen die Energiepreispauschale als steuerpflichtiges Einkommen gilt.
Die betroffenen Rentner legten gegen die Urteile Revision beim Bundesfinanzhof ein.

Um Arzneimittel steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen zu können, ist eine Verordnung eines Arztes o...
07/04/2026

Um Arzneimittel steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen zu können, ist eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers erforderlich. In bestimmten Fällen ist dies aber nicht ausreichend, es muss sogar ein qualifizierter Nachweis durch ein vor der Behandlung ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder einer ärztlichen Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) vorgelegt werden.
Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 18. Juni 2025 klargestellt, dass ein solcher qualifizierter Nachweis (jedenfalls im Jahr 2023) erforderlich ist, wenn die „Abnehmspritze“ Ozempic zur Behandlung von Adipositas (Fettleibigkeit und Bluthochdruck) verordnet wird. Die ärztliche Verordnung war in diesem Fall nicht ausreichend. Das Gericht führte weiter aus, dass das Medikament in Deutschland zum Zeitpunkt der Verordnung nur zur Behandlung von Diabetes Typ 2 zugelassen war. Die Verordnung bei Fettleibigkeit und Bluthochdruck sei als Behandlung außerhalb einer wissenschaftlich anerkannten Methode anzusehen.
Das Verfahren ist beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen VI R 12/25 anhängig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in verschiedenen Urteilen klargestellt, dass Verwahrentgeltklauseln von Banken für Gir...
16/03/2026

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in verschiedenen Urteilen klargestellt, dass Verwahrentgeltklauseln von Banken für Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten unwirksam sind. Somit müssen die einbehaltenen Negativzinsen auf Antrag den betroffenen Kunden wieder zurückerstattet werden.
Die Finanzverwaltung hat dazu mitgeteilt, dass die Erstattungen nicht als Kapitalerträge zu versteuern sind. Denn einbehaltene Negativzinsen sind keine negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen, sondern Werbungskosten. Und Werbungskosten sind bei Kapitalerträgen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, nicht mehr abziehbar. Soweit die Negativzinsen also nicht als Werbungskosten abgezogen wurden, handelt es sich bei der Rückerstattung nicht um Kapitaleinnahmen, sondern um die steuerlich nicht relevante Rückgewähr einer zu Unrecht erhobenen Gebühr.

Arbeitnehmer, die noch aktiv tätig sind und keine oder nur geringe Werbungskosten in ihrer Steuererklärung geltend mache...
12/02/2026

Arbeitnehmer, die noch aktiv tätig sind und keine oder nur geringe Werbungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machen, erhalten stattdessen einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR. Rentner und Empfänger von Versorgungsbezügen erhalten einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 EUR.
Beitragszahlungen an Gewerkschaften als Beiträge zu Berufsständen und sonstigen Berufsverbänden, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, werden zusätzlich zu den oben genannten Pauschbeträgen als Werbungskosten berücksichtigt. Damit wirken sie sich immer steuermindernd aus, auch wenn der Pauschbetrag nicht überschritten wird .Dies gilt erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2026.

Die Erhöhung der Entfernungspauschale bleibt für Geringverdiener ohne Auswirkung, die mit ihrem zu versteuernden Einkomm...
08/02/2026

Die Erhöhung der Entfernungspauschale bleibt für Geringverdiener ohne Auswirkung, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen und deshalb gar keine Steuern zahlen müssen. Deshalb erhalten diese eine andere steuerliche Entlastung.
Geringverdiener können eine so genannte Mobilitätsprämie beantragen, wenn die erste Tätigkeitsstätte mehr als 20 Kilometer von der Wohnung entfernt liegt. Sie erhalten ab dem 21. Kilometer 14 Prozent der erhöhten Pendlerpauschale (seit 2022 sind das 5,32 Cent). Wer einen kürzeren Arbeitsweg hat, der profitiert leider nicht davon. Derzeit ist die Regelung befristet auf die Jahre 2021 bis 2026.
Die zeitliche Befristung wird aufgehoben. Damit erhalten Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften auch nach 2026 weiterhin eine Entlastung.
Die Mobilitätsprämie wird im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung festgesetzt, das bedeutet, man muss eine Einkommensteuererklärung abgeben, um die Prämie zu erhalten.

Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind mit der Entfernungspauschale als Werbungskosten oder Betriebsa...
04/02/2026

Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind mit der Entfernungspauschale als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar. Diese beträgt bis Ende 2025 – unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel - 30 Cent für die ersten 20 Entfernungskilometer; ab dem 21. Entfernungskilometer beträgt sie 38 Cent. Bis einschließlich 2026 sollte dieser Betrag (vorerst) gelten. Die erhöhte Entfernungspauschale gilt auch bei Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung.
Ab dem 1.1.2026 wird die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vom ersten Kilometer an von bisher 30 Cent auf 38 Cent angehoben. Dies gilt auch für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung.

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