09/02/2020
Ein paar Infos zu aktuellen Anlass ..
Ein Sturm wie er uns mit ´Sabine´ erwartet, fällt idR unter höhere Gewalt (Wind ab Stärke 8 auf der Beaufort-Skala). Aber das entbindet nicht von der Haftung im eigentlichen Sinne des BGB, denn grundlegend ist der Baumeigentümer für die Verkehrssicherheit seines Baumes auch gegenüber von Naturgewalten selbst verantwortlich,
denn Bäume müssen regelmäßig kontrolliert werden.
Je nach Vertrag haben die Versicherungen einige Klauseln eingearbeitet, in denen kein Versicherungsschutz besteht.
Falls Schäden entstehen, gelten zunächst folgende Tipps:
- Die Versicherung informieren und eine Schadensanzeige stellen
- Weisung des Versicherers abwarten, da der Schaden eventuell von einer/m Sachverständigen besichtigt werden muss
- Dokumentation des Schadens BEVOR man aufräumt. Ausnahme: direkte Gefahrenquellen.
(Photos/Videoaufnahmen erstellen).
- Einholung eines Angebotes von einem Baumpflegebetrieb zur Beseitigung der Sturmschäden
Die Gebäudeversicherung z.B. zahlt idR nicht, wenn ein Baum morsch ist und einen Menschen oder Auto trifft. In einem solchen Fall hilft oft nur eine besondere Haftpflichtversicherung für Grundbesitzer.
Es lohnt sich also in jedem Fall, den Baum regelmäßig fachlich kontrollieren zu lassen, denn die Beweislast und die Dokumentationspflicht der Baumkontrolle liegt beim Versichterten.